Sechs Tage vor der Bundestagswahl hat sich Finanzminister Olaf Scholz im Finanzausschuss den Fragen zur Affäre um die Anti-Geldwäsche-Einheit FIU gestellt. Anders als erwartet erschien er am Montag doch persönlich in Berlin.
Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft hat das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium durchsuchen lassen. Ermittelt wird gegen die Geldwäsche-Zentralstelle des Zolls.
2020 meldeten Notare in Deutschland rund 1.600 Verdachtsfälle an die Zentrale Einheit zur Geldwäschebekämpfung. Eine entsprechende Änderung im Geldwäschegesetz trage Früchte, so die Bundesnotarkammer.
Die Europäische Union will den Kampf gegen Geldwäsche verstärken. Dabei ist auch eine Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld in der Diskussion. Das Vorhaben ist allerdings umstritten, der Bundesbank-Vorstand äußert Kritik.
Ein Berliner Staatsanwalt steht im Verdacht, Geldwäsche betrieben zu haben. Außerdem soll er unbefugt Daten aus dem staatsanwaltschaftlichen Informationssystem abgefragt und weitergegeben zu haben.
Zur Bekämpfung von Geldwäsche müssen Rechtsanwälte und Notare verdächtige Immobiliengeschäfte melden. Das VG Berlin wies den Eilantrag eines Notars, der darin einen Eingriff in seine Berufsfreiheit sah, ab.
Die GroKo plant eine massive Ausweitung des Geldwäsche-Straftatbestandes, die Kriminalisierung von alltäglichem Verhalten droht. Björn Gercke, Matthias Jahn und Corinna Reckmann erläutern, warum das Gesetz weitgehend misslungen ist.
Die Bundesregierung will Geldwäsche effektiver verfolgen. Am Mittwoch beschloss das Kabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Künftig soll jede Straftat Vortat der Geldwäsche sein können.