Seit neun Monaten wartet der "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg auf seinen Prozess oder auf seine Freilassung. Nun hat das OLG Stuttgart den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Es gibt aber eine Bedingung.
Um Geldwäsche effektiver zu bekämpfen, gilt ab April in Deutschland ein Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften. Dessen Zweck- und Verfassungsmäßigkeit sind jedoch äußerst zweifelhaft, meint Martin Thelen.
Die Bundesregierung will die Aufsicht über das Rechtsdienstleistungsgesetz zentralisieren. Dafür hat der Bundestag nun grünes Licht gegeben. Der Deutsche Anwaltverein begrüßt das Vorhaben.
Der "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg wird auch weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Es bestehe nach wie vor Fluchtgefahr, begründete das OLG Stuttgart die Verlängerung.
Die EU-Staaten haben sich im Kampf gegen Geldwäsche auf eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro verständigt. Bundesfinanzminister Lindner sieht das Vorhaben kritisch - dennoch wird die Obergrenze nun wahrscheinlich kommen.
"Unverhältnismäßig", "Beschädigung des Vertrauens in das Grundbuch": Die Kritik der Notare am geplanten Barzahlungsverbot bei Immobilienverkäufen war deutlich. Auf den letzten Metern hat die Ampel nun nachgebessert.
Der Gerichtshof der Europäischen Union sieht einen schwerwiegenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechtecharta und erklärt die EU-Geldwäscherichtlinie zu Teilen für ungültig.
Rechtsfolgen des bald geltenden Verbotes, Immobilien mit Bargeld zu bezahlen, verunsichern die Notare. Das öffentliche Vertrauen in das Grundbuch drohe Schaden zu nehmen. Außerdem warnen sie vor unverhältnismäßigen Kontrollpflichten.