Der NSA-Untersuchungsausschuss bekommt keinen Zugang zu der NSA-Selektorenliste. Eine Herausgabe würde die Funktionsfähigkeit des BND und die außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung einschränken, entschied das BVerfG.
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Ein LINKE-Abgeordneter hat keinen Anspruch darauf, zu erfahren, ob und was der BND über ihn an die NSA weitergegeben hat. Niko Härting erklärt diese und andere Entscheidungen des BVerwG – und warum er dennoch nicht aufgibt.
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Dem DAV gehen die Beschlüsse zum Parlamentarischen Kontrollgremium für Geheimdienste nicht weit genug. Eine gerichtliche Überprüfung müsse möglich sein, von Überwachung Betroffene bräuchten einen eigenen "Anwalt".
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Jahrelang tauschten BND und NSA Daten aus. Mitglieder des Untersuchungsausschusses im Bundestag halten die Praxis für rechtswidrig. Das geplante BND-Gesetz soll dem Geheimdienst jetzt dennoch weitreichende Kompetenzen geben.
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Journalisten haben keinen Anspruch auf Zugang zu Informationen der Nachrichtendienste. Das gilt auch, wenn diese nicht beim BND oder dem BfV liegen, sondern sich beim Bundeskanzleramt als Fachaufsichtsbehörde befinden.
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Der Bundesrat fordert weiter die Gleichstellung der Homo-Ehe. Der Verfassungsschutz nach dem NSU-Desaster wird reformiert, außerdem sollen männliche Küken am Leben bleiben und Verbraucher u.a. vor Kaffeefahrten geschützt werden.
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Weil ein FBI-Agent sich bei seinen Ermittlungen zu Bombendrohungen als Journalist ausgab, zieht die amerikanische Nachrichtenagentur AP gegen das US-Justizministerium vor Gericht. Die Agentur sieht ihren Ruf bedroht.
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Hat die Justiz-Staatssekretärin dem Generalbundesanwalt wirklich mit Entlassung gedroht, falls er seine Ermittlungen gegen die Blogger von Netzpolitik.org fortsetzen sollte? Im Rechtsausschuss stand Aussage gegen Aussage. Die Sicht des BMJV liegt…
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