Die GFF und Klimaaktivisten erheben erneut Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Verfassungsschutzgesetz. Hauptargument: Der Geheimdienst dürfe persönliche Daten unter zu niedrigen Voraussetzungen an private Stellen weitergeben.
Die Bewertung politischer, vor allem "geheimer" Gruppen als staatsgefährdend liegt heute in der Verantwortung der Verfassungsschutzämter. Mit dem Tatbestand der Geheimbündelei gab es bis 1968 für die Justiz noch eine eigene Perspektive.
Staatsgeheimnisse, 400.000 Euro bar im Umschlag, Deckname "Puffotter". In Berlin startet ein Prozess mit Stoff für einen Spionagethriller. Aber wie viel Geheimes darf die Öffentlichkeit im Gerichtssaal überhaupt erfahren?
In Berlin kommt ein Fall vor Gericht, der wie ein Spionagethriller klingt. Ein hochrangiger BND-Mitarbeiter soll Staatsgeheimnisse an Russland verraten haben. Ein Fall, der auch politisch heikel ist.
Kurz vor Fristablauf hat der Bundestag die Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen – zumindest die drängendsten Aspekte. Neu sind Regelungen zur Datenübermittlung an die Polizei und Behörden, sowie gegen Verrat aus den eigenen Reihen.
Der Bundestag muss sich beeilen, die Gesetze von Verfassungsschutz und BND zu überarbeiten. Einen Vorschlag aus dem BMI halten Experten und Ampelpolitiker für schlecht gemacht bis verfassungswidrig. Was kann noch gerettet werden?
Geheimdienste sammeln Informationen über mögliche Straftaten. Diese leiten sie an Polizei und Staatsanwaltschaft weiter. Weil das BVerfG die Rechtsgrundlagen dafür zu vage fand, sollen sie nun neu geregelt werden.
In Koblenz wurde am Mittwoch ein deutscher Staatsangehöriger festgenommen. Laut Mitteilung des Generalbundesanwalts ist er dringend verdächtigt, für einen russischen Geheimdienst zu arbeiten.