Ein Ex-Bundesliga-Profi hat von seinem Verein die außerordentliche Kündigung erhalten, weil er zugenommen haben soll. Warum Kündigungen wegen Übergewichts oftmals scheitern, im Profisport aber nicht aussichtslos sind, zeigt Patrick Esser.
Artikel lesen
Kartellrechtler kritisieren seit Jahren die geltende 50+1-Regelung im Profi-Fußball, sie verstoße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. Jetzt müssen Deutschlands oberste Wettbewerbshüter entscheiden, Änderungen sind wahrscheinlich.
Artikel lesen
Was haben Vereine der Bundesliga mit Amazon und Facebook gemeinsam? Wie die Internetplattformen unterliegen Fußballvereine bei der Aussperrung ihrer Nutzer einem erhöhten Begründungs- und Ermittlungsaufwand, erläutert Andreas Graef.
Artikel lesen
Die Wortberichterstattung über Nationalspieler Julian Draxler, der im Urlaub auf Ibiza eine "unbekannte Schöne" küsst, ist zulässig. Bilder von dem Ereignis dürfen aber nicht veröffentlicht werden, entschied das OLG Köln.
Artikel lesen
Im April 2017 detonierten vor und nebben dem Mannschaftsbus von Borussia Dortmund drei Bomben. Dass niemand gestorben ist, gleicht einem Wunder. Nun verurteilte das LG Dortmund den Täter zu einer langen Haftstrafe.
Artikel lesen
Oliver Kahn zieht gegen einen Hersteller von Torwarthandschuhen vor Gericht. Weil die Marke "T1tan" heißt, sieht der "Torwart-Titan" Namens- und Markenrechte verletzt. Zu Unrecht, sagt die Gegenseite.
Artikel lesen
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Beschwerde gegen die Nichteröffnung des Hauptverfahrens gegen hochrangige Ex-Funktionäre des DFB eingelegt. Das LG Frankfurt hatte in der Steueraffäre um die WM 2006 keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen.
Artikel lesen
Polizisten dürfen Hooligans, von denen offenbar Gefahr ausgeht, vorübergehend in Präventivhaft nehmen. Solange dies mit ausreichender Kontrolle geschehe, müsse man der Polizei dieses Mittel zugestehen, sagt der EGMR.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.