Anwälte, die ihre beA-Software nicht aktualisieren, können sich nicht auf eine technische Unmöglichkeit berufen, wenn deshalb der Schriftsatz zu spät bei Gericht eingeht. Eine Wiedereinsetzung lehnt der BGH in solchen Fällen ab.
Nur 30 Stundenkilometer neben einer Grundschule? Das war einem Mann zu viel Eingriff in den fließenden Verkehr. Er klagte dagegen und das VG Düsseldorf gab ihm Recht. Doch das OVG NRW sah es im Eilverfahren anders: Der Mann habe zu spät geklagt.
Anwälte müssen ihre Schriftsätze genau überprüfen und dürfen nicht auf ihr gut geschultes Personal vertrauen. Für Fehler durch falsche Angaben müssen sie ggf. einstehen, hat der BGH zu einem per beA falsch versandten Schriftsatz entschieden.
Seit Tagen sind die von der NRW-Behörde "IT.Justiz" gehosteten elektronischen Postfächer der Bundesgerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichte in mehreren Bundesländern für Anwälte nicht per beA erreichbar. Ob Montag alles wieder läuft?
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Anwälte das beA für Schreiben an das Gericht verwenden. Wer kurz nach Inkrafttreten der Regelung eine Berufung postalisch einreicht, kann sich nicht auf eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung berufen.
Dem BGH reißt der Geduldsfaden. Es gebe keinen Anlass, die Vorschriften zur Einreichung per beA länger "behutsam" anzuwenden. Das zeigen zwei aktuelle Beschlüsse zum besonderen elektonischen Anwaltspostfach.
Für den Versand von Schriftsätzen per beA gelten dieselben Voraussetzungen, wie für den Fax-Versand. Wird der falsche Adressat angeklickt und das Dokument deshalb zu spät zugestellt, führt das zum Fristversäumnis.
Ein Anwalt, dessen Internetverbindung gestört ist, kann nicht ohne weiteres auf den Versand per beA verzichten. Es sei Eigeninitiative gefordet - zumindest ein Hotspot hätte eingerichtet werden können. Das hat das OVG in Münster entschieden.