Eine knallbunte Skulptur auf einem Friedhof sorgte für Aufsehen. Sie muss weg, weil sie gegen die Friedhofssatzung verstoße und den Ort entwürdige, so der VGH Baden-Württemberg. Ästhetische und religiöse Freiheit stießen hier an ihre Grenzen.
Ein Mann hatte einen Baum in einem Waldfriedhof* gekauft und seine Frau dort bestattet. Doch der Baum musste gefällt werden – und wurde mit einem sehr kleinen Baum ersetzt. Zu Recht, befindet das VG Koblenz.
Urnen auf Berliner Friedhöfen dürfen entweder nach 20 Jahren oder nur unter bestimmten Voraussetzungen umgebettet werden. Dazu zählt laut VG nicht, wenn ein Angehöriger aus Altersgründen nur noch nahegelegene Friedhöfe besuchen kann.
Grabstätten in einem sogenannten Ruhewald sollen naturbelassen bleiben. Wer die Gräber trotzdem schmückt muss mit der Entfernung der Dekoration rechnen, wie das VG Karlsruhe bestätigte.
Einmal im Jahr lädt die Uni Speyer ein zur Tagung zum Friedhofs- und Bestattungsrecht. Prof. Dr. Stelkens organisiert und leitet sie. Ein Gespräch über Wanderurnen, Diamantbestattungen und den strengen Bestattungszwang.
Auf vielen Friedhöfen ist Werbung per Satzung verboten. Ein Steinmetz, der an seine Kunden kostenlose Blumenvasen mit seinem Werbedruck verteilt hat, muss nun ein Ordnungsgeld zahlen.
In einem bizarren Familienstreit hat der BGH entschieden, dass die Tochter eines Verstorbenen ihrer Nichte verbieten kann, das Grab des Mannes zu dekorieren. Die unerwünschte Deko verletze die Tochter in ihrem Totenfürsorgerecht.
Verletzt es die moralischen und religiösen Werte der Bevölkerung, wenn man für die Aufbewahrung von Ascheurnen an private Unternehmen, statt an Behörden zahlt? Nein, findet der EuGH in einem Fall aus Italien.
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