Behörden und Gerichte trifft eine verfassungsrechtliche Pflicht, sich vor Abschiebungen über die Situation im Zielland zu informieren oder Zusicherungen der Behörden einzuholen, so das BVerfG. Das gelte auch für Abschiebungen in die Türkei.
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Subsidiärer Schutz wird Menschen gewährt, denen in ihrer Heimat ernsthafte Gefahren drohen. Ein mangelhaftes Gesundheitssystem und keine angemessene psychologische Betreuung begründen darauf aber keinen Anspruch, so der Generalanwalt.
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Die Entführung und Ermordung des Bankierssohns Jakob von Metzler liegt fast 15 Jahre zurück. Der verurteilte Mörder will auf Bewährung frei kommen, obwohl bei seiner Verurteilung die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden war.
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Am 14. Mai 1610 wurde in Paris der französische König Henri IV. ermordet, 1757 entging sein Nachfolger Louis XV. einem Anschlag. Die nachfolgenden Strafverfahren gehören zum Furchtbarsten, was sich Juristen je ausgedacht haben.
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Die Oberverwaltungsgerichte urteilten einhellig, dass Syrern keine Verfolgung in ihrem Heimatland drohe, nur weil sie in Deutschland Asyl beantragt haben. Etwas anderes gelte aber für Wehrpflichte, meint das VG Chemnitz.
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Ihm wurde vorgeworfen, zur Leibgarde Bin Ladens gehört zu haben, im Anschluss soll er sich in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. Abgeschoben werden darf er aber nicht. In seinem Heimatland Tunesien droht ihm Folter.
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Am 26. Dezember 1825 kam es in Russland zu Unruhen, weil eine wild romantische, liberale und ultranationalistische Gruppe dem neuen Zaren den Eid verweigerte. Ein hässlicher politischer Schauprozess schloss sich an.
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Erst 41 Jahre nach der Ermordung dreier junger Bürgerrechtsaktivisten wurde einer der Täter verurteilt. Verfilmt wurde der Mordfall viel früher: Mississippi Burning gibt Martin Rath Fragen nach der Popularität polizeilicher Folter auf.
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