Die Lufthansa ist beim EuG mit einer Klage gegen staatliche Beihilfen für den defizitären Regionalflughafen Frankfurt-Hahn erfolgreich. Die EU-Kommission hätte die Vereinbarkeit der Beihilfen mit den Binnenmarktregeln genauer prüfen müssen.
Eine Flugpassagierin ist der Auffassung, eine harte Landung hätte bei ihr einen Bandscheibenvorfall verursacht. Ob eine solche Landung als Unfall zählt, beurteilt sich aber nicht nach dem Passagierempfinden, so der EuGH.
Landet ein Flieger in einem nahegelegenen Alternativflughafen statt dem ursprünglichen Zielflughafen, wird nicht gleich die pauschale Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung fällig, so der EuGH.
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Streiken Airline-Mitarbeiter, dann sei das für die Airline "normal" und eben kein "außergewöhnlicher Umstand", der von einer Entschädigungszahlung befreien würde. Das Urteil des EuGH stärkt damit Fluggastrechte in der ganzen EU.
Die irische Fluggesellschaft Ryanair kann ihre Fluggäste bei Rechtsstreitigkeiten nicht auf das irische Recht verweisen. Die verwendeten Rechtswahlabreden sind unwirksam, wie nach einem Beschluss des OLG Köln nun rechtskräftig feststeht.
Frankreich hat Luftfahrtunternehmen mit französischer Genehmigung mit einem Zahlungsmoratorium in der Pandemie unterstützt. Ryanair indes, Inhaber einer irischen Lizenz, sah darin eine Diskriminierung und klagte - scheiterte damit jedoch vor dem EuG.
Ryanair hat jüngst wieder eine Welle von Klagen losgetreten. Diese richten sich gegen Corona-Beihilfen für andere Airlines. Ulrich Soltész erläutert, warum das Unternehmen mit dieser Fundamentalattacke falsch liegt.
Die Air-Berlin-Pleite liegt einige Jahre zurück, ihre juristische Aufarbeitung läuft aber noch. Der Rechtsstreit zwischen dem Insolvenzverwalter und der ehemaligen Gesellschafterin Etihad hat das Zeug zum Klassiker, meint Patrick Ostendorf.