Startet ein Flug in der EU und endet verspätet außerhalb der EU, können Fluggäste Entschädigung nach Unionrecht verlangen – und zwar auch dann, wenn der Flug von einer nicht-europäischen Airline durchgeführt wurde. Das entschied der EuGH.
Die Bundespolizei ist zwar für die Sicherheitskontrolle der Fluggäste zuständig. Für die bauliche Absicherung nicht genutzter Kontrollspuren aber der Flughafenbetreiber, so das OVG NRW.
Große europäische Fluggesellschaften wie Air Canada und Lufthansa sind vor dem zweithöchsten Gericht der Europäischen Union mit einer Klage gegen eine EU-Kartellstrafe gescheitert.
Wer das Geld für die Tickets eines annullierten Fluges zurück haben möchte, muss den Flug bei der Fluggesellschaft selbst gebucht und auch selbst gezahlt haben, entschied das LG Berlin. Es legte dazu die EU-Fluggastrechteverordnung aus.
Das BAG hat eine Nichtzulassungsbeschwerde von Fraport gegen eine Entscheidung der Vorinstanz zurückgewiesen. Der Aufsichtsrat des Konzerns ist damit zunächst weiter unterbesetzt, frühere Entscheidungen bleiben gültig.
Höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge, doppelte Bußgelder für Mietwucher und schärfere Kontrollen beim Flug-Boarding: Der Bundesrat fasste am Freitag weitreichende Beschlüsse, über die jetzt der Bundestag entscheiden muss.
Wird ein Gepäckstück auf dem Flug von Deutschland ins Ausland beschädigt, ist die Frage, welche Gerichte für solche Fälle zuständig sind. Maßgebend ist, ob die Leistung als einheitlich beurteilt werden kann, entschied nun der BGH.
Das BKartA kommt nach vorläufiger Prüfung zu dem Ergebnis, dass Condor für ihr Langstreckenangebot ein Anspruch gegen die Lufthansa auf Zugang zu Zubringerflügen zusteht. Die Lufthansa würde die Kooperation gerne beenden.