Überholspuren für Premium-Passagiere an den Sicherheitskontrollen deutscher Flughäfen werden bislang unkritisch geduldet. Dabei sind diese nicht nur unfair, sondern vor allem strafbar. Auch Fluggäste selbst könnten sich schuldig machen.
Während der Corona-Pandemie haben zahlreiche Staaten Fluggesellschaften mit milliardenschweren Hilfspaketen unterstützt. Das beschäftigt die europäischen Gerichte – erneut fiel ein Urteil nun sehr deutlich aus.
Eine Auseinandersetzung um die Arbeitsbedingungen der deutschen Fluglotsen wurde seit 1973 mit harten Bandagen ausgetragen. Sie führte nicht nur zu zahlreichen Prozessen, auch Generalbundesanwalt und BKA waren mit von der Partie.
Klimaaktivisten, die sich aus Protest auf Straßen oder Landebahnen kleben, sollen künftig strafrechtlich härter belangt werden. Ein entsprechender Antrag soll im November auf der Herbstkonferenz der Justizminister beschlossen werden.
Die "Letzte Generation" hat erneut Rollfelder blockiert, die Aktion stößt dieses Mal aber auf besonders harsche Kritik, weil es Urlaubszeit ist. Neben gesellschaftspolitischen Fragen geht es auch um rechtliche.
Im Frühjahr 2020 annullierte die Lufthansa AG Flüge wegen der Corona-Pandemie. Ein neuer Flug war nur kostenlos, wenn er in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang stand. Das sei aber so nicht okay, urteilte nun der BGH.
Die Genehmigung eines staatlichen Rettungspakets für die Lufthansa durch die EU-Kommission erfolgte nach Ansicht des EuG zu Unrecht. Welche Auswirkungen das Urteil mit sich bringt, weiß Matthias Nordmann.
Juristisch gesehen ist der Tod auch nur eine endgültige Krankheit. Deshalb muss eine Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen an die Passagiere zahlen, wenn kurz vor dem Flug der Kopilot unerwartet verstirbt. Dies hat der EuGH entschieden.