Für die massenhaften Flugausfälle dieses Jahr wegen Corona können die Airlines nichts. Aber viele Kunden sind verärgert, weil sie ihnen für Rückzahlungen hinterherrennen müssen. Eigentlich sind die Vorgaben klar.
Vor wenigen Tagen haben sich die EU-Organe über die europäische Verbandsklage geeinigt. Was auf uns zukommt und wie sie zur deutschen Musterfeststellungsklage steht, zeigen Christoph A. Baus, Stefan Patzer und Christian Steger.
Wenn ihre Maschine zu spät oder gar nicht abhebt, können Passagiere nach EU-Recht eine Entschädigung von der Airline verlangen. Das kann aber ausgeschlossen sein, wenn die Ursache ein randalierender Fluggast war.
Der Billigflieger sieht sich in der Coronakrise außerstande, Gerichtsverfahren zu führen. Das AG Hamburg setzt einen Prozess deswegen aber nicht aus: Die irische Fluggesellschaft könne Schriftsätze schreiben oder einen Vertreter bestellen.
Wenn auf dem Hinflug noch Snacks serviert werden, darf man diese dem Passagier auf dem Rückflug nicht mit dem Verweis auf geänderte AGB vorenthalten, so das LG Düsseldorf.
Auch wenn eine Umbuchung auf einen späteren Teilflug eine Unannehmlichkeit für den Passagier darstellt, begründet dies noch keinen Entschädigungsanspruch, wenn er trotzdem pünktlich ankommt, entschied der EuGH.
Fluggesellschaften müssen bei Online-Buchungen für ihre Tickets Preise transparent angeben. Das heißt, dass neben dem Flugpreis sämtliche unvermeidbaren Kosten dargestellt werden müssen, um den Preis nicht zu beschönigen.
Wegen der Coronakrise fallen nicht nur Reisen, sondern auch zahlreiche Freizeitveranstaltungen aus. Um Insolvenzen zu verhindern, hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen.