Wer über ein Reisebüro einen Flug bei einer ausländischen Fluglinie bucht, muss diese nicht an ihrem Firmensitz verklagen, sondern darf auch am Abflugort vor Gericht ziehen, sagt der EuGH.
Flugreisende haben Anspruch auf doppelte Entschädigung, wenn sie mehrfache Verspätungen wegen technischer Probleme erfahren - auch im Falle eines angebotenen Alternativflugs. Das hat der EuGH am Donnerstag entschieden.
Von Hamburg aus ging es mit dem Flieger nach London, dann nach Spanien. Ein dritter Flug innerhalb Spaniens fiel dann aber aus. Entschädigungszahlungen können auch in Hamburg geltend gemacht werden, entschied der EuGH nun.
Fällt ein Flug wegen "außergewöhnlicher Umstände" aus, müssen Airlines unter Umständen keine Ausgleichzahlungen an die Passagiere leisten - aber eben nur "unter Umständen", wie das LG Frankfurt nun entschied.
Auf dem deutschen Internetauftritt einer französischen Airline schoss ein Fluggast ein Schnäppchen, das ihm die Fluggesellschaft aber nachträglich stornierte. Klagen kann er deswegen aber nicht in Deutschland, so das OLG.
Der Zug zum Flug kann eine gute Sache sein. Keine Parkplatzsuche, keine Parkhausgebühren. Doch wer haftet, wenn die Bahn zu spät ist? Damit hat sich nun das Amtsgericht München beschäftigt.
Auf einem Flug von Spanien nach Österreich wurde Kaffee serviert, ein Becher kippte dabei auf eine Sechsjährige und fügte ihr Verbrühungen zu. Der EuGH hat nun entschieden, dass die Airline dafür haftet.
Ein wankender Gang, glasige Augen und ein starker Alkoholgeruch: Ausreichend Anzeichen für Airline-Mitarbeiter, um einen Rechtsanwalt für den Langstreckenflug des Flugzeugs zu verweisen, entschied das AG München.