Startet ein Flug in der EU und endet verspätet außerhalb der EU, können Fluggäste Entschädigung nach Unionrecht verlangen – und zwar auch dann, wenn der Flug von einer nicht-europäischen Airline durchgeführt wurde. Das entschied der EuGH.
Wer das Geld für die Tickets eines annullierten Fluges zurück haben möchte, muss den Flug bei der Fluggesellschaft selbst gebucht und auch selbst gezahlt haben, entschied das LG Berlin. Es legte dazu die EU-Fluggastrechteverordnung aus.
Wird ein Gepäckstück auf dem Flug von Deutschland ins Ausland beschädigt, ist die Frage, welche Gerichte für solche Fälle zuständig sind. Maßgebend ist, ob die Leistung als einheitlich beurteilt werden kann, entschied nun der BGH.
Obwohl zwei Frauen noch früher als empfohlen am Flughafen eintrafen, haben sie wegen langer Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle ihren Flug verpasst. Der Bund muss ihnen nun Schadensersatz zahlen, findet das OLG.
Wo liegt bei Flügen mit mehreren Umstiegen der Erfüllungsort, wenn einer der Teilflüge Verspätung hat, sodass man den Anschluss verpasst? Laut EuGH ist das Gericht am Abflugort des verspäteten Flugzeugs für Entschädigungsklagen zuständig.
Eine Passagierin stürzt ohne erkennbaren Grund beim Aussteigen auf der mobilen Flugzeugtreppe. Muss die Airline sie dafür entschädigen? Nicht ohne Weiteres, findet der EuGH-Generalanwalt.
Nicht nur verspätete, auch vorverlegte Flüge können für Fluggäste ein Ärgernis sein. Der EuGH hat entschieden, zu welchen Ausgleichsansprüchen gegen die Airline das führt.
Fluggästen von Ryanair war es per AGB untersagt, Ansprüche gegen die Airline an Fluggastrechtportale abzutreten. Diese und andere Klauseln der Fluggesellschaft befand das LG nun für rechtswidrig.