Zunächst war von einem "Skandal" die Rede, die Anklage in der BAMF-Affäre wurde dann aber letztlich nur in wenigen Punkten zugelassen. Bald soll es losgehen.
Ungarn hat mit seinen Abschottungsmethoden gegen Schutzsuchende mehrfach gegen EU-Recht verstoßen. Selbst ein erhebliches Fluchtaufkommen könne diese Maßnahmen nicht rechtfertigen, so der EuGH.
Er war schon lange ein Streitthema zwischen den deutschen Innenministern, nun endet zum Jahreswechsel der pauschale Abschiebestopp für Syrien. Nicht nur die Organisation Pro Asyl ist empört.
Wehrpflichtige syrische Flüchtlinge bekommen nur den subsidiären Schutzstatus, entschieden die meisten der deutschen OVG. Der EuGH setzt dem nun ein Ende: Solche Menschen bekommen Flüchtlingsstatus zuerkannt.
Deutschland vergibt subsidiären Schutz danach, wie gefährlich es statistisch in einer Krisenregion ist. Diese Praxis überprüft jetzt der EuGH. Das Verfahren kann die Praxis in Bezug auf Schutzsuchende aus Afghanistan grundlegend verändern.
Nachdem das LG die Anklage zum sog. "BAMF-Skandal" statt in 121 nur in einigen wenigen Punkten zugelassen hat, akzeptiert die Staatsanwaltschaft diese Entscheidung. Mittlerweile ermittelt sie in einem neuen Verfahren - gegen die Ermittler selbst.
Ein anonymer Brief lässt Fragen zu den Ermittlungen in der Bremer BAMF-Affäre aufkommen: Die Ermittler hätten entlastende Beweise unterschlagen, heißt es darin. Die Staatsanwaltschaft geht den Vorwürfen gegen sie nun nach.
Minderjährige sollen vor ihrer Abschiebung nur ausnahmsweise in Haft genommen werden. Lässt sich das Alter nicht klar bestimmen, hat sich das Tatgericht mit den Zweifeln auseinander zu setzen und Aufklärung zu leisten, so der BGH.