"Das Boot" war einer der erfolgreichsten deutschen Filme aller Zeiten und spielte Millionen von Dollar ein. Im Vergleich dazu steht die Vergütung des Chef-Kameramanns in einem auffälligen Missverhältnis, entschied das OLG Stuttgart.
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Netflix wollte das deutsche Filmförderungsrecht unter Berufung auf das Beihilfeverbot zum Kippen bringen. Der EU stellte sich allerdings schützend vor die Kommission – und vor Deutschland. Die Gründe erläutert Ulrich Soltész.
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36 Jahre nach Erscheinen des Spielfilms "Das Boot" erhält der Chefkamermann nun einen Nachschlag auf seine Vergütung. Angesichts der hohen Einnahmen durch die Vermarktung sei die vertragliche Vereinbarung nicht angemessen, so das OLG.
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Nur bei Auftakt und Urteilsverkündung darf beim Schlecker-Prozess gefilmt werden. Mehr Bildberichterstattung will das LG Stuttgart nur tageweise einzeln prüfen. Das BVerfG findet das vorläufig in Ordnung. Eine erste Analyse von Martin W. Huff.
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In der vergangenen Woche startete eine neue Rechtsmediziner-Sendung im Boulevard-Fernsehen. Sie ist ein zweifelhaftes Unterfangen für Freunde der gepflegten Information wie der ungepflegten Unterhaltung, findet Martin Rath.
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Wegen familiärer Probleme wollte ein Mann seinen Vor- und Nachnamen ändern, sogar seine Ärzte hatten den Schritt empfohlen. "James Bond" darf er aber aus mehreren Gründen nicht heißen, entschied das VG Koblenz.
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Am vergangenen Dienstag wurde der Asterix-Zeichner Albert Uderzo 90 Jahre alt. Würde er nach seinem Geheimrezept für das hohe Alter gefragt, könnte er gut antworten: Man muss oft kräftig um sein Recht streiten. Von Martin Rath. Artikel lesen
Für gewerbliche Anbieter von Geräten, die den Nutzern bewusst den Zugriff auf illegale Streaming-Angebote erleichtern, hat der EuGH die Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzungen ausgeweitet. Von Martin Soppe und Arne Neubauer.
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