Der Chef-Kameramann des Klassikers "Das Boot" kämpft seit Jahren um eine Nachvergütung. Nachdem das Verfahren vor dem BGH gelandet war, musste das OLG erneut verhandeln. Hier steht nun eine Einigung im Raum.
Der späte Geldsegen für den Chef-Kameramann des Kinoerfolgs "Das Boot" bleibt vorerst aus. Ein Urteil des OLG München, das dem Kameramann einen Vergütungsaufschlag zuspricht, hatte vor dem BGH nun keinen Bestand.
Die Vorwürfe wurden bereits 2018 während der #MeToo-Debatte bekannt, nun kommt es zur Anklage. Es gebe mehr als 20 Zeugen und andere Beweismittel gegen den bekannten Regisseur, so die StA. Wedels Anwältin spricht von "Vorverurteilung".
Aus juristischer Perspektive geben die Abenteuer der Raumschiffe Enterprise und Voyager, aber auch der Raumstation Deep Space Nine einiges her. Schockierend dabei: Droht eine Zukunft ohne Richter und Anwältinnen, fragt Markus Grundtner.
Auf Nutzer von Videoplattformen bei Urheberrechtsverstößen zuzugreifen, bleibt weiterhin schwierig: Daten wie Mail- oder IP-Adressen müssen die Plattformbetreiber nicht herausgeben, entschied der BGH, nachdem er den EuGH befragt hatte.
Ein beispielloser Rosenkrieg geht zu Ende - zumindest an seinem ersten Schauplatz. Johnny Depp muss eine gerichtliche Niederlage gegen die britische Boulevardpresse einstecken. Der Streit mit seiner Ex-Frau dürfte jedoch weitergehen.
Die Chancen für die Drehbuchautorin von "Keinohrhasen" stehen nicht schlecht, dass sie aufgrund des finanziellen Erfolgs des Films eine Nachvergütung verlangen kann. Dazu muss sie aber wissen, wie hoch die Einnahmen wirklich waren.
Zur Verfolgung von Ansprüchen gegen Raubkopierer sind Filmverleiher auf Daten der Plattformbetreiber angewiesen. Sie bekommen aber oft nur Decknamen. Der BGH ließ in einer Verhandlung durchblicken, dass sich das nicht so schnell ändern wird.