Im Streit um angeblich gestohlene Krebsmedikamente hat das LG Berlin der Unterlassungsklage einer Brandenburger Pharmafirma gegen den Fernsehsender RBB teilweise stattgegeben. Der Sender erwägt eine Berufung gegen die Entscheidung.
Im Rahmen einer ARD-Sendung zum 70. Geburtstag des Grundgesetzes hat sich BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle den Fragen der Bürger gestellt. Trotz der starken Überlastung schaue man sich jeden Fall an, versicherte er.
Die NPD hat sich vor dem BVerfG mit einem Eilantrag gegen den RBB durchgesetzt. Damit steht nun fest, dass der RBB einen Wahlwerbespot ausstrahlen muss. Diesmal sei der Straftatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt, so die Richter.
Die Reise scheint ihre Karriere zu beenden. Das VG Lüneburg entschied sich, die Mutter von Dschungelcamp-Teilnehmerin Nathalie Volk aus dem Dienst zu entfernen. Und das, obwohl man zuvor noch Zweifel gehabt hatte.
20 Cent aus dem Festnetz und 60 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz sind für eine Service-Hotline zu viel, befand das OLG München. Der Bezahlsender Sky muss nun wohl die Preise anpassen.
Eine ZDF-Reporterin verdient deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Nur, weil sie eine Frau ist? Das LAG Berlin sah jedenfalls keine Hinweise auf eine geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung – und wies ihre Klage ab.
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Schauspielerin Antje Mönning möchte sich nicht vom Strafrecht gängeln lassen und stellt ihren Striptease auf einem bayrischen Parkplatz vor zwei Polizisten als künstlerische Performance dar. Eine Geldbuße muss sie dennoch zahlen.
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Nicht so züchtig wie als TV-Nonne in der ARD-Serie "Um Himmels Willen": Schauspielerin Antje Mönning tanzte leicht bekleidet auf einem Parkplatz – vor zwei Zivilbeamten. Die zeigten sie an. Dabei ist Exhibitionismus nur für Männer strafbar.
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