Nicht nur Vertreter des öffentlichen Rundfunks, sondern auch Politiker und Politikerinnen verbuchten das Urteil des BVerfG zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags als Erfolg. Doch es gab auch Kritik.
Es geht um 86 Cent: Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das geht so nicht, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Der Gewinner der Realityshow "Get the f*ck out of my house" aus dem Jahr 2018 muss einen Teil seines Siegergeldes an den Drittplatzierten abgeben. Dieser hatte behauptet, dass ihm ein Anteil des Preises während der Show versprochen worden sei.
Der späte Geldsegen für den Chef-Kameramann des Kinoerfolgs "Das Boot" bleibt vorerst aus. Ein Urteil des OLG München, das dem Kameramann einen Vergütungsaufschlag zuspricht, hatte vor dem BGH nun keinen Bestand.
Insbesondere weil es nicht für Werbedienstleister im Internet gilt, könnte das deutsche Regionalwerbeverbot für nationale Fernsehsender unionsrechtswidrig sein, so der EuGH. Konkret entscheiden muss dies nun das LG Stuttgart.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender wollten eine sofortige Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Doch das BVerfG hat die Eilanträge abgelehnt - und spätere Kompensation verheißen. Warum?
Schon sehr bald wird das BVerfG eine erste Entscheidung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags treffen. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben eine einstweilige Anordnung beantragt. Christian Rath kennt ihre Argumente.
Das BVerfG wird die verweigerte Erhöhung des Rundfunkbeitrags wohl beanstanden. Da Sachsen-Anhalt keine Begründung für seine Weigerung liefert, dürften die Sender in Karlsruhe leichtes Spiel haben, meint Christian Rath.