Der Auftritt der Schweizer Islam-Konvertitin Nora Illi in der Sendung von Anne Will am vergangenen Sonntag sorgte bei vielen für Empörung. Nun hat eine Rechtsanwältin Strafanzeige gegen die ARD-Moderatorin erstattet.
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Nach Auffassung des Generalanwalts am EuGH sind die Übernachtungskosten im Hotel kein "Eintrittspreis", um dort Fernsehen schauen zu können. Der österreichischen VG Rundfunk sollen deshalb keine Ansprüche gegen Hotelbetreiber zustehen.
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Dem Pastor einer freikirchlichen Gemeinde ist es nicht unzumutbar, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Er war der Meinung, das öffentlich-rechtliche Unterhaltungsprogramm propagiere einen "gottlosen" und "unmoralischen" Lebensstil.
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"Terror – Ihr Urteil" war ein Betrug am Zuschauer und ein Affront gegen den Rechtsstaat, findet Lorenz Leitmeier. Das Stück verzerre die Rechtslage, um Negativurteile über die Justiz zu perpetuieren.
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Wer die Bundesliga live vom heimischen Sofa aus verfolgen will, muss dafür ein Pay-TV Abo abschließen. Die billigere Methode: Man greift auf Card-Sharing Anbieter zurück. Diese wiederum machen sich strafbar, entschied das OLG Celle.
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In "Terror" erhebt Ferdinand von Schirach das moralische Dilemma vom hintergründigen Problem zum eigentlichen Gegenstand der Handlung. Doch die Urteilsfindung per Abstimmung ist im TV eine genauso schlechte Idee wie im Theater.
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Die Niederlage des Autobauers im Streit mit dem SWR über eine Undercover-Reportage zu Niedriglöhnen ist endgültig besiegelt. Der BGH wies die Nichtzulassungsbeschwerde Daimlers zurück. Das Urteil des OLG Stuttgart ist damit rechtskräftig.
Die Deutsche Welle hat nach eigenen Angaben Klage bei einem Gericht in der türkischen Hauptstadt Ankara erhoben. Hintergrund ist die Konfiszierung von Videomaterial. Dieses fordert der Sender jetzt gerichtlich zurück.
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