Ab April wird es Kameras bei den Bundesgerichten geben. Es war ein weiter Weg bis zu dieser moderaten Erweiterung der Medienöffentlichkeit vor Gericht, zeigt Christian Schrader. Und kommentiert: Nach der Reform ist vor der Reform.
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Bei der Unterhaltungsshow sei nicht jeder Teilnehmer ein Künstler. Die Profitänzer bei "Let's Dance" seien vielmehr Tanztrainer, die ihrem Sport nachgehen, urteilte das BSG. Eine Künstlersozialabgabe falle deswegen nicht an.
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Nach 18 Jahren trennte sich das ZDF von Schauspieler Pierre Sanoussi-Bliss und besetzte dessen Rolle neu – zu Recht, wie das BAG nun entschied. Michael Fuhlrott erläutert, warum Rundfunk- und Kunstfreiheit das Befristungsrecht stechen.
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Der Fernsehsender Sat.1 hat sich, vertreten durch DLA Piper, mit Erfolg dagegen gewehrt, drei Produktionsfirmen Sendeplätze in seinem überregionalen Programm einräumen zu müssen. Das VG Neustadt gab einem Eilantrag des Privatsenders statt.
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Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat laut SPON Berufung gegen das Urteil, welches dem TV-Moderator Jan Böhmermann die Verbreitung seines umstrittenen "Schmähgedichts" weitgehend, aber eben nicht vollständig untersagte.
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In der vergangenen Woche startete eine neue Rechtsmediziner-Sendung im Boulevard-Fernsehen. Sie ist ein zweifelhaftes Unterfangen für Freunde der gepflegten Information wie der ungepflegten Unterhaltung, findet Martin Rath.
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Am Montagabend zeigte die ARD die Dokumentation "Stammheim – Die RAF vor Gericht". Ex-Generalbundesanwalt Kay Nehm hat von dem Prozess ein anderes Bild in Erinnerung und für den Geschichtsrevisionismus mancher Zeitzeugen wenig übrig.
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Die Australien-Reise der eigentlich krankgeschriebenen Mutter einer Dschungelcamp-Teilnehmerin beschäftigt weiterhin die Justiz. Der Anwalt der Frau, die vergangene Woche zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, hat Berufung eingelegt.
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