Feiertage mit viel familiärer Nähe sind oftmals mit Gewalt verbunden, das gilt auch für den Valentinstag. Rechtsprechung und Literaturgeschichte zeigen aber: Es gibt noch mehr Gründe, Blumengeschäfte zu meiden, meint Martin Rath.
Das bundesweite Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk ist vom OVG Berlin-Brandenburg am Montagabend bestätigt worden. Eine weitere Belastung der Krankenhäuser müsse vermieden werden.
Das VG Hamburg hat zwei Eilanträge gegen das Feuerwerksverbot in der Hansestadt abgelehnt. Auch im privaten Rahmen dürfte sich das Verbot als notwendige Schutzmaßnahme erweisen, so das Gericht.
Es bleibt dabei: An Silvester darf in Thüringen kein Alkohol in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Auch das Böllerverbot und Ausgangsbeschränkungen bleiben in Kraft, wie der VerfGH in Weimar entschied.
Feuerwerk und entsprechende Verletzungen sollen das Gesundheitssystem nicht zusätzlich belasten: Der Bund hat deshalb die "Überlassung" von Feuerwerk bundesweit verboten. Zuvor hatten Gerichte ähnliche Regeln der Länder gekippt.
In Baden-Württemberg darf an Silvester kein Feuerwerk im öffentlichen Raum gezündet werden. Der VGH Mannheim bestätigte das von der Landesregierung angeordnete Böllerverbot.
Um die Sonntagsarbeit in Callcentern schwelte seit Jahren ein Konflikt zwischen dem Freistaat Sachsen und der evangelischen Kirche. Jetzt hat das BVerwG entschieden und der Kirche ein Recht auf Beteiligung zugesprochen.
Sachsen weigert sich, die Kirche an einer Entscheidung über sonntägliche Arbeit zu beteiligten. Jetzt muss das BVerwG entscheiden. Nicht ausgeschlossen, dass die Leipziger Richter die Beteiligungsrechte von Dritten grundsätzlich stärken.