Das BVerwG verhandelt am Dienstag über eine Neubewertung des Begriffs "alleinerziehend". Gut möglich, dass künftig mehr Mütter oder Väter Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder bekommen könnten. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet.
Ein Vertrag zwischen einem privaten Kindergarten und Eltern erlaubte es nur dem Unternehmen, sich vorzeitig vom Vertrag zu lösen. Das LG München I sieht darin eine unangemessene Benachteiligung – die Eltern bekommen mehr als 6000 Euro zurück.
Für eine bereits erwachsene Tochter war im Geburtenregister lange Zeit kein Vater eingetragen. Dann erkannte ein Mann die Vaterschaft an – nachdem die Mutter bereits verstorben war. Nun entschied der BGH über die Wirksamkeit der Anerkennung.
Das Haushaltsfinanzierungsgesetz sieht vor, dass Vielverdiener kein Elterngeld mehr bekommen. Die Grenze von 150.000 Euro wollte die FDP im Gesetzgebungsprozess noch erhöhen, scheiterte aber mit dem Vorschlag beim grünen Koalitionspartner.
Ein leiblicher Vater kämpft um sein Recht, auch als rechtlicher Vater anerkannt zu werden. Ob das BVerfG seiner Verfassungsbeschwerde stattgeben wird, ist offen. Nicht ausgeschlossen, dass der Erste Senat den ganz großen Wurf wagt.
Ein leiblicher Vater rügt per Verfassungsbeschwerde, dass ihm trotz aller Bemühungen die rechtliche Elternschaft zu seinem kleinen Sohn verwehrt wird. Ob die aktuelle Rechtslage ihn in seinen Grundrechten verletzt, muss das BVerfG klären.
Können neue Pflegeeltern besser auf die Bedürfnisse eines Kindes eingehen als die bisherigen, kann der Familienwechsel im Sinne des Kindeswohls angeordnet werden. Eine Verletzung des Familiengrundrechts sieht das BVerfG darin nicht.
Die Entscheidung über die vorläufige Suspendierung des Familienrichters vom AG Weimar litt unter einem "besonders schwerwiegenden Verfahrensmangel", das OLG Jena hob den Beschluss daher auf. Inzwischen gibt es aber schon einen neuen.