Ein Mann und eine Frau lernen sich über ein Dating-Portal kennen. Die Frau gebärt ein Kind, der Gentest belegt zu 99,9 Prozent die Vaterschaft des Mannes. Doch der will die Vaterschaft nicht anerkennen, mit einem gewagten Argument.
Sein Kampf hat sich gelohnt: Der biologische Vater eines Dreijährigen darf alsbald auch rechtlicher Vater seines Kindes werden. Gescheitert war er zuvor u.a. an einer restriktiven Rechtslage, die sich jetzt als verfassungswidrig herausstellte.
Weniger als zwei Monate der Umsetzungsfrist des BVerfG bleiben, um entsprechende Regelungen zu Kinderehen zu treffen. Das BMJ hat nun einen Gesetzesentwurf vorgelegt.
Stanislaus Jaworski ist Rechtsanwalt, Partner und dreifacher Vater. Als er als erster Mann in seiner damaligen Kanzlei Elternzeit genommen hat, sorgte das für Aufsehen, wie er bei Irgendwas mit Recht erzählt.
Geld an die Ex-Frau gegen Umgang mit dem Kind? Solche Regelungen können sittenwidrig sein. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem grenzüberschreitenden Fall entschieden.
Dem Staat als Arbeitgeber eilt der Ruf voraus, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen wie wenige andere. Ob dies tatsächlich so ist, beschreiben Charlotte Rau und Christine Schröder.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat eine erste Skizze für die Einführung von Verantwortungsgemeinschaften vorgelegt. Noch ist das Projekt etwas schwachbrüstig, meint Christian Rath.
Personen, die füreinander Verantwortung übernehmen, sollen dies künftig im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft rechtlich absichern können. Das BMJ hat dazu nun ein Eckpunktepapier vorgelegt.