"Überflüssig, ungerecht, rechtlich bedenklich": Juristen und Autoclubs üben auf dem VGT scharfe Kritik an der Bundesregierung für den Plan, Fahrverbote als Nebenstrafe für Nichtverkehrsdelikte einzuführen.
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Gerichte können künftig bei allen Straftaten ein Fahrverbot als Nebenstrafe verhängen. Die Bundesregierung hat die entsprechenden Gesetzesänderungen beschlossen.
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Strafe muss auch wehtun, findet NRW-Justizminister Kutschaty, und spricht sich für zusätzliche Strafmöglichkeiten aus. Dabei sehen knapp zwei Drittel der Deutschen bereits die neulich vorgestellten Pläne des BMJV zum Fahrverbot skeptisch.
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Heiko Maas will es möglich machen, auch für Straftaten, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, ein Fahrverbot zu verhängen. Über seinen Gesetzentwurf freuen sich Interessenvertreter mit ganz unterschiedlichen Feindbildern.
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Weil ein Mann betrunken in der Stadt randaliert hatte, sollte er ein Gutachten vorlegen, um ein mögliches Alkoholproblem zu klären. Da er das nicht tat, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Zu Recht, meint das VG Trier.
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Wer in Deutschland wohnt, muss hier seinen Führerschein machen, um Lastwagen führen zu dürfen, entschied das VG Trier. Tricksereien über ausländische Fahrerlaubnisbehörden sind nicht gestattet.
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Wer zweimal hintereinander geblitzt wird, dem droht nur ein Fahrverbot. Eine andere Auffassung wiederspreche dem Wille des Gesetzgebers, entschied der BGH.
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Die viermonatige Abgabefrist für den Führerschein darf nicht dafür ausgenutzt werden, mehrere Fahrverbote zusammenzulegen. Das gilt auch für Mischfälle, stellte das OLG Hamm nun klar.
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