Nach dem Urteil des BVerwG können deutsche Städte künftig grundsätzlich Fahrverbote für Diesel-Autos mit zu hohen Emissionen verhängen. Eine richtige Entscheidung - doch Fahrverbote reichen nicht, findet Felix Ekardt.
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Das BVerwG hält Fahrverbote in Städten ausnahmsweise für zulässig. Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht am Dienstag.
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Viele Autofahrer schauten heute mit bangem Blick nach Leipzig, wo das BVerwG über Diesel-Fahrverbote in deutschen Städten entscheiden sollte. Die Verkündung ist nun aber auf kommende Woche verschoben worden.
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Das BVerwG verhandelt am Donnerstag darüber, ob Fahrverbote für Dieselautos in Städten rechtlich zulässig sind. Ein Urteil könnte eine bundesweite Signalwirkung haben.
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Seit Jahren werden Grenzwerte für Stickstoffoxide in deutschen Ballungsräumen deutlich überschritten – überwiegend durch Dieselfahrzeuge. Das BVerwG prüft am Donnerstag, ob Fahrverbote eine rechtmäßige Lösung wären.
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Ein Dieselfahrverbot in München wollen weder die Stadt noch der Freistaat. Richterliche Vorgaben, es zur Verbesserung der Luft zumindest zu planen, hat die Staatsregierung ignoriert. Deswegen muss sie jetzt ein Zwangsgeld zahlen.
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Müssen Kfz-Zulassungsstellen Diesel-Autos mit manipulierter Software stilllegen? Mit dieser Frage hat sich nun als erstes von womöglich mehreren Gerichten das VG Düsseldorf zu befassen. Grund dafür ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe.
Mit Fahrverboten für ältere Diesel-Autos zum 1. Januar 2018 in Stuttgart wird es voraussichtlich erst einmal nichts: Das Land geht juristisch gegen das Luftreinhaltungsurteil vor - mit der Sprungrevision zum BVerwG.
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