Die Pop-up-Radewege in der Hauptstadt dürfen vorerst bleiben und müssen nicht zurückgebaut werden. Wegen neu vorgelegter Unterlagen der Senatsverwaltung könnte eine anderslautende Entscheidung des VG fehlerhaft sein, so nun das OVG.
Der Streit um die Berliner Pop-up-Radwege zeigt: Die Straßenverkehrsordnung macht die Verkehrswende hin zu umweltfreundlicher Mobilität kompliziert. Einfacher wäre es, wenn man sie über das Straßenrecht einleitete, meint Almut Neumann.
Das VG Berlin hatte ein grünes Vorzeigeprojekt gestoppt. Die Verkehrsverwaltung legte nun Beschwerde ein und begründete ausführlich, warum sie die Pop-up-Radwege für notwendig hält.
Die Berliner Verkehrssenatorin wollte angesichts der Coronapandemie die "systemrelevante Mobilität" gewährleisten und richtete kurzerhand mehrere Pop-up-Radwege ein. Radwege wegen Corona? Das überzeugte das örtliche VG nicht.
Fahrradfahrer sind ab 1,6 Promille absolut fahruntüchtig. Bei einem Kraftfahrzeug liegt die Grenze bei 1,1 Promille. Und was gilt bei Elektrofahrrädern? Dazu hat sich nun das OLG Karlsruhe Gedanken gemacht.
Ein Fahrradfahrer hatte nicht früh genug vor einem Stacheldraht bremsen können und war gestürzt. Er verlangt nun eine halbe Million Schmerzensgeld. Laut BGH ist ein Mitverschulden für seine falsche Reaktion nicht anzurechnen.
Zu wenige Höhenmeter, zu viele Pinkelpausen und ein pöbelnder Tourguide: Eigentlich hatten sich die Teilnehmer der "Transalp Mountain Rad Tour" auf eine sportliche Herausforderung gefreut. Geld bekommen sie aber keins zurück.
Fehlt ein Auto, sei es einem erwachsenen, gesunden Leistungsemfänger zuzumuten, mit dem Fahrrad den nächstgelegenen Bahnhof anzufahren, sofern die Strecke nicht zu lang ist, so die Sozialrichter in Celle.