Drei der vier Angeklagten im Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen nun Revision eingelegt.
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Der Täter-Opfer-Ausgleich im Strafrecht soll der Wiedergutmachung der Tat dienen und kann dem Verurteilten eine Strafmilderung einbringen. Hat er das Opfer aber getötet, hilft ihm auch keine Zahlung an die Hinterbliebenen, so der BGH.
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Ein Mann flieht mit seinem Auto vor der Polizei und verletzte eine Mutter mit Tochter schwer. Für das LG Berlin ist klar: Eventualvorsatz, Mordversuch, 13 Jahre Haft. Der BGH hatte in einem ähnlichen Raserfall das LG in die Schranken verwiesen.
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Es war bundesweit das erste Mal, dass ein Gericht zwei Raser wegen Mordes verurteilte. Der BGH sah den bedingten Vorsatz aber als nicht belegt an, jetzt beginnt der Prozess vor dem LG Berlin erneut.
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Ein Häftling fährt bei einem Ausgang eine Frau zu Tode. Die für seine Justizlockerung Verantwortlichen werden vom LG Limburg zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Eine Entscheidung mit Signalwirkung, meint Marc Arnold.
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Bei voller Fahrt erlitt ein MS-Kranker am Steuer einen Krampfanfall und überfuhr einen Fußgänger. Im Strafprozess räumte er ein, zuvor schon an seiner Fahrtauglichkeit gezweifelt zu haben.
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Der BGH hat über drei Todesfälle durch Raser entschieden. Alle Angeklagten, auch die Raser vom Ku’damm, werden eher glimpflich davonkommen. Für Michael Kubiciel würden aber selbst harte Urteile deutsche Straßen nicht sicherer machen.
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Das Mordurteil gegen die beiden Männer, deren Autorennen durch die Berliner City einen Mann das Leben kostete, ist vom BGHaufgehoben worden. Eine andere Kammer des LG muss nun neu entscheiden. Artikel lesen
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