Die Landeskreditbank Baden-Württemberg ist ein bedeutendes Kreditinstitut und steht deswegen unter der Aufsicht der EZB, so der EuGH. Der Versuch, aus Kostengründen sich lediglich der nationalen Kontrolle zu unterwerfen, ging fehl.
Der EuGH hat das milliardenschwere Anleihenkaufprogramm der EZB zur Bekämpfung der Deflation nach der BVerfG-Vorlage für zulässig erklärt. Joachim Wieland erläutert, warum die Bedenken aus Karlsruhe in Luxemburg kein Gehör gefunden haben.
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Milliarden in den Markt pumpen, um Konjunktur und Inflation anzuheizen: Mit diesem Rezept verstößt die EZB nicht gegen eine verbotene Staatsfinanzierung und überschreitet nicht ihr Mandant, wenn es nach dem Generalanwalt am EuGH geht.
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Ein und dieselbe Person kann nicht gleichzeitig Verwaltungsratsvorsitzender und verantwortlicher Geschäftsleiter in einem beaufsichtigten Kreditinstitut sein, entschied das EuG. Vier französische Banken hatten gegen die EZB geklagt.
Euro-Kritiker um Bernd Lucke wollten erreichen, dass der Deutschen Bundesbank die Beteiligung am europäischen PSPP-Programm untersagt wird. Damit hatten sie jedoch keinen Erfolg. Karlsruhe will die Entscheidung nicht vorwegnehmen.
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Die Eurokritiker Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel haben beim BVerfG einen Eilantrag gegen die milliardenschweren Staatsanleihekäufe der EZB eingereicht. Der Fall liegt aktuell beim EuGH, eine Entscheidung steht aber noch aus.
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Seit Monaten spült die EZB viel billiges Geld in den Euroraum. Im Rahmen dagegen gerichteter Verfassungsbeschwerden hat das BVerfG dem EuGH vorgelegt, der der EZB nun engere Grenzen setzen soll. Joachim Wieland bezweifelt, dass das klappt.
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Die L-Bank wollte "weniger bedeutend" sein und lieber unter die nationale Bankenaufsicht fallen. Eine ausreichende Begründung dafür lieferte sie dem Gericht nicht. Eine Analyse von Christoph Herrmann und Aike Würdemann.
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