Der Hamburger Verfassungsschutz durfte den islamischen Verein IZH in seinem Bericht 2019 als "extremistisch" bezeichnen. Nur andere, einzelne Passagen über den IZH dürfen in dem Bericht nicht mehr veröffentlicht werden, so das VG.
Weil er Terrororganisationen im Ausland unterstützen soll, hat das Bundesinnenministerium Ansaar International sowie ihm nahestehende Organisationen verboten. Diese wehren sich dagegen vor dem BVerwG.
Nach 99 Prozesstagen hat das OLG Dresden das Urteil im Fall Lina E gesprochen. Die Studentin muss für fünf Jahre und drei Monate in Haft, weil sie und Mitangeklagte Personen aus der rechten Szene zusammengeschlagen haben sollen.
Diese Woche hat schon das Bundesamt für Verfassungsschutz die Junge Alternative als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Jetzt zieht auch das Landesamt in Sachsen mit dieser Einschätzung nach.
Die bei einer Großrazzia gegen die Reichsbürgerszene inhaftierte Berliner Juristin Birgit Malsack-Winkemann darf vorerst nicht weiter als Richterin tätig sein. Außerdem muss sie auf die Hälfte ihrer monatlichen Bezüge verzichten.
Das BVerfG hat die Beschwerden von fünf Freiburgern nicht zur Entscheidung angenommen, die das BMI zu den Betreibern einer verbotenen Internetplattform zählt. Eine zentrale Frage der Pressefreiheit im Netz bleibt damit vorerst unbeantwortet.
Die Bundesregierung plant, Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Warum der sogenannte "Radikalenerlass" in diesem Zusammenhang Beachtung verdient, stellt Andreas Nitschke dar.