Eigentlich wollte das OVG bis Juli verhandeln, jetzt endet das Berufungsverfahren schon in der kommenden Woche. Zum Abschluss der Verhandlung lieferten sich Vertreter von AfD und Verfassungsschutz einen letzten Schlagabtausch.
Plötzlich ging es ganz schnell. Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat mit einem Handstreich alle gestellten Beweisanträge der AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.
Diese Regelung ist laut Innenministerium bundesweit einmalig: Für angehende Beamte in Brandenburg soll mit einem Check geprüft werden, ob sie Verfassungsgegner sind. Für viel Kritik sorgt eine damit verbundene Änderung.
Das BMJ hat einen Entwurf zum besseren Schutz des BVerfG im Grundgesetz vorgelegt. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. Ferdinand Kirchhof hält den Entwurf an wichtigen Stellen für unzureichend.
Machen sich Polizisten strafbar, wenn sie Hitler-Memes und Hetze bei WhatsApp teilen? Das kommt auf den konkreten Chat an. Der Bundesrat will diese Unsicherheit für künftige Fälle beseitigen – doch die Bundesregierung spielt nicht mit.
Die Union will die Gespräche mit der Ampel-Koalition über einen besseren Schutz des BVerfG vor Extremisten wieder aufnehmen. Auch der Präsident des BVerfG, Stephan Harbarth, äußerte sich am Dienstag zu der Diskussion.
Die Gespräche über eine Verfassungsänderung, die die Strukturen des Bundesverfassungsgerichts absichern soll, sind gescheitert. Juristenverbände halten das für gefährlich und fordern die Politik zur Wiederaufnahme der Gespräche auf.
Der AfD-Nachwuchs mache Stimmung gegen das Demokratieprinzip und verstoße gegen die Menschenwürde. Das VG Köln lehnte einen Eilantrag der Jungen Alternative ab. Mit Folgen für die Diskussion um ein Verbotsverfahren?