Die Antifa veröffentlichte die Wohnanschriften von hessischen AfD-Politikern. Das könnte straf- und datenschutzrechtliche Konsequenzen haben, wie Rechtsexperten gegenüber LTO äußern. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt leitet Ermittlungen ein.
Die Antifa veröffentlichte am Dienstag Wohnanschriften hessischer AfD-Politiker. Aus dem Bundesinnenministerium und der hessischen Regierung kommt Kritik. Die AfD Hessen kündigt an, juristisch gegen die Antifa vorzugehen.
Die linksradikale Vereinigung nebst Webseite "Linksunten.indymedia" ist bereits seit 2017 verboten. Fünf mutmaßliche Betreiber sollen deren Inhalte aber weiterhin verfügbar gemacht haben. Ermittler durchsuchten deswegen ihre Wohnungen.
Im Zuge der "NSU 2.0"-Ermittlungen waren Ermittler auf eine Chatgruppe von Polizisten mit rechtsextremen Inhalten gestoßen. Das LG Frankfurt hatte das Hauptverfahren nicht eröffnet, nach einer Beschwerde der StA liegt der Fall nun beim OLG.
Der Hamburger Verfassungsschutz durfte den islamischen Verein IZH in seinem Bericht 2019 als "extremistisch" bezeichnen. Nur andere, einzelne Passagen über den IZH dürfen in dem Bericht nicht mehr veröffentlicht werden, so das VG.
Weil er Terrororganisationen im Ausland unterstützen soll, hat das Bundesinnenministerium Ansaar International sowie ihm nahestehende Organisationen verboten. Diese wehren sich dagegen vor dem BVerwG.
Nach 99 Prozesstagen hat das OLG Dresden das Urteil im Fall Lina E gesprochen. Die Studentin muss für fünf Jahre und drei Monate in Haft, weil sie und Mitangeklagte Personen aus der rechten Szene zusammengeschlagen haben sollen.
Diese Woche hat schon das Bundesamt für Verfassungsschutz die Junge Alternative als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Jetzt zieht auch das Landesamt in Sachsen mit dieser Einschätzung nach.