Das BVerwG hat die Abschiebung eines als IS-Sympathisanten eingeordneten Mannes endgültig gestoppt. Er könne nicht "mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit" als Gefährder eingestuft werden.
Im Kampf gegen Antisemitismus wollen die Länder schnellere Strafverfahren, weniger Einstellungen und auch im StGB wird wieder geschraubt – auch weil es das BMJV plötzlich so will. Strafrechtler sehen einige der Maßnahmen kritisch.
Die Bundesrepublik muss eine Frau, die sich 2014 dem IS angeschlossen hat, samt ihrer drei Kinder aus Syrien nach Deutschland zurückholen. Es seien keine Anhaltspunkte vorgelegt worden, die für eine konkrete Gefährlichkeit der Frau sprechen.
Ein Eilantrag des AfD-Politikers Björn Höcke gegen eine Äußerung des BfV ist laut VG Köln unzulässig. Der Satz "Der Flügel wird immer extremistischer" sei angesichts dessen, was Flügel-Vertreter so von sich geben, zudem gerechtfertigt.
Der Sächsische Verfassungsschutz muss die als linksextremistisch eingestufte Punk-Band "Dr. Ulrich Undeutsch" aus seinem Jahresbericht 2018 löschen. Seine Entscheidung gab das VG Dresden am Donnerstag bekannt.
Die Familie eines IS-Kämpfers muss zurück nach Deutschland geholt werden. Die Verhältnisse in dem Camp, in dem die Familie lebt, seien so katastrophal, dass das Leben der Kinder akut gefährdet sei, so das VG Berlin.
Beim VG Berlin will ein mutmaßlicher IS-Unterstützer per Klage erreichen, dass die Bundesregierung ihn aus der Haft in Syrien zurückholt. Die Rückhol-Klage ist nicht die erste beim VG Berlin, und auch der EGMR ist mit der Rückholpflicht befasst.