Das Gros der Jurastudenten besucht ein Repetitorium, um sich auf das Staatsexamen vorzubereiten. Das liegt nicht zuletzt daran, wie das Jurastudium ausgestaltet ist. Erfolg kann man aber auch haben, ohne dafür viel Geld zu bezahlen.
Berücksichtigt die deutsche Juristenausbildung die fortschreitende Digitalisierung? Und wollen das die Studenten und Referendare, die so auf das Examen getrimmt sind, überhaupt? Eine neue Studie kommt zu teils überraschenden Ergebnissen.
Die Noten der Pflichtfachprüfung und des Schwerpunktbereichstudiums sollen künftig getrennt auf dem Examenszeugnis stehen, finden die Justizminister. Eine Idee, die überraschend kommt – und nun kontrovers diskutiert wird.
Klausuren am Computer tippen? Das hält lange nicht jeder für eine gute Idee, zeigte eine Veranstaltung an der Universität Köln. Wirklich einig wurden sich Professoren, Studenten und Prüfungsamtsvertreter nicht. Trotzdem kommt das E-Examen.
Das Schwerpunktbereichsstudium steht auf dem Prüfstand: beibehalten, verkürzen oder gar ganz abschaffen? Der federführende Ausschuss hat nun Empfehlungen ausgearbeitet, über die nächste Woche die Justizministerkonferenz entscheidet.
Nach einem Bericht erreichten LTO viele Leser-Hinweise zum Thema kostenfreie Kopien von Examensklausuren. In NRW mauern die JPA offenbar besonders hartnäckig – zum Teil aus Gründen, die Juristen hellhörig werden lassen.
Obwohl ein EuGH-Urteil deutliche Vorgaben macht, streiten Prüflinge immer wieder mit den JPA um Gratiskopien ihrer Examensklausuren. Der Fall eines Diplom-Juristen aus Münster könnte das ändern – zumindest für den OLG-Bezirk Hamm.
Diskutiert man eine Reform des Staatsexamens, steht auch immer die Verringerung des Pflichtfachstoffs zur Debatte. Ob der zu umfangreich ist, hat Sabine Olschner Rechts- und Neurowissenschaftler gefragt.