Noch bis zum 16. September 2022 unterliegt Russland der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Bis dahin auftretende Anträge prüft das Gericht noch. Das gab der Europarat am Mittwoch bekannt.
Mit Beginn der russischen Invasion in die Ukraine begann die Abspaltung Russlands vom Europarat – und das endete nun mit dem Ausschluss des Landes. Die Folge: Der EGMR setzt die Prüfung der gegen Russland laufenden Anträge aus.
Lange war es noch unklar, aber jetzt ist die Entscheidung gefallen: Russland tritt aus dem Europarat aus. Doch nur, wer Mitglied im Europarat ist, unterfällt der Gerichtsbarkeit des EGMR.
Russland marschiert in die Ukraine ein – beide Länder sind Mitglied im Europarat. Sie zwingen die Staatenorganisation zu einer klaren Reaktion. Nun ist der EGMR am Zug.
Mit dem Angriff auf die Ukraine verstößt Russland auch gegen seine Verpflichtungen beim Europarat. Die Institution entzieht dem Land nun vorübergehend seine Vertretungsrechte. Der Schritt ist in der Geschichte des Europarats quasi einmalig.
Im Konflikt um den inhaftierten Kulturförderer Osman Kavala hat der Europarat in einem historisch nahezu einmaligen Schritt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei eingeleitet.
Wie viel Einfluss haben Lobbyisten auf die Politik der Bundesregierung? Und welche Interessenskonflikte haben Spitzenpolitiker? Laut einem Expertengremium muss darüber Transparenz herrschen. Deutschland soll hier Etliches nachbessern.
Eigentlich ist die Amtszeit des polnischen Menschenrechtsbeauftragten längst abgelaufen. Die regierende PiS und die Opposition konnten sich bisher aber noch nicht auf einen Nachfolger einigen. Die Venedig-Kommission kritisiert diese Posse.