Wie soll die Justiz mit dem russischen Angriffskrieg umgehen? Zu einem möglichen Sondertribunal hat sich nun die Parlamentarische Versammlung des Europarats positioniert: Sie fordert einstimmig ein Kriegsverbrechertribunal.
Der Europarat hat Russland wegen des brutalen Krieges aus seinem Kreis ausgeschlossen. Seit Freitag unterliegt das Land formell nicht mehr der europäischen Menschenrechtskonvention.
Nachdem der EGMR einen Abschiebeflug von Großbritannien nach Ruanda vorläufig untersagt hat, geht die Regierung auf Konfrontationskurs. Sie legt einen Gesetzesentwurf vor, nach dem der EGMR nicht mehr das letzte Wort haben soll.
Russland erklärte am 15. März seinen Austritt aus dem Europarat – und will sich nicht mehr an seitdem ergangene Urteile des EGMR halten. Präsident Putin unterschrieb nun ein entsprechendes Gesetz.
Der Kosovo will Mitglied im Europarat werden. Ob das gelingt, ist aber ungewiss. Die Eigenstaatlichkeit der Balkan-Republik wird nicht überall anerkannt.
In Russland ist die Zahl der Inhaftierten am höchsten, in Island am niedrigsten. Doch generell sank die Zahl in allen Mitgliedsländern des Europarats, wie eine aktuelle Studie zeigt. Grund dafür ist wohl die Pandemie.
Noch bis zum 16. September 2022 unterliegt Russland der Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Bis dahin auftretende Anträge prüft das Gericht noch. Das gab der Europarat am Mittwoch bekannt.
Mit Beginn der russischen Invasion in die Ukraine begann die Abspaltung Russlands vom Europarat – und das endete nun mit dem Ausschluss des Landes. Die Folge: Der EGMR setzt die Prüfung der gegen Russland laufenden Anträge aus.