Ist die EU-Kommission unter der Führung von Ursula von der Leyen untätig, wenn es um den Schutz von EU-Geld geht? Das zumindest wirft das Europaparlament ihr vor, weshalb der Streit jetzt zum EuGH geht.
Nach dem umstrittenen Urteil des polnischen Verfassungsgerichts erhöht das EU-Parlament den Druck auf die Kommission, endlich den EU-Rechtsstaatsmechanismus in Gang zu setzen. Jetzt steht auch eine Untätigkeitsklage im Raum.
Der Europäische Gerichtshof dürfe keine Entscheidungen über die polnische Justiz treffen, das hat das Verfassungsgericht in Warschau entschieden. Ein weiterer Schritt in Richtung eines "rechtlichen Polexit"?
Weil die EU-Kommission das Verfahren zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit bisher noch nicht genutzt hat, drohte ihr zuletzt eine Untätigkeitsklage. Nun kündigte Von der Leyen ein Handeln an.
Zwar hat das polnische Verfassungsgericht eine halbe Stunde verhandelt, die mit Spannung erwartete Überprüfung zum Rangverhältnis von Verfassungsrecht und EU-Recht aber mal wieder vertagt. Was steckt dahinter?
Die EU-Kommission hat eine Frist zur Anwendung der neuen Regeln zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit verstreichen lassen. Ihr droht nun ein Verfahren vor dem EuGH.
Polen hat in einem Schreiben an die EU-Kommission bekräftigt, dass es die umstrittene Disziplinarkammer zur Richterbestrafung abschaffen möchte. Die entsprechende Reform soll in den kommenden Monaten auf den Weg gebracht werden.
Die Deutsche Bahn muss im Zuge der Covid19-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen hinnehmen. Die EU-Kommission hat einer Finanzhilfe der Bundesregierung zugestimmt.