Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz von V-Personen in seiner jetzigen Fassung für nicht zustimmungsfähig. In ihrer Stellungnahme übt die Länderkammer weitreichende Kritik.
Bei den Staatsanwaltschaften in NRW türmt sich ein Berg von unerledigten Ermittlungsverfahren. Die Landesregierung will nun mit verschiedenen Maßnahmen für Entlastung sorgen.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Ermittlungen wegen der tödlichen Flutkatastrophe im Ahrtal eingestellt. Einige Hinterbliebene wehren sich nun juristisch dagegen.
Die Chefermittlerin im Cum-Ex-Skandal Anne Brorhilker hat gekündigt und richtet zu ihrem Ausstieg deutliche Worte an die Justiz. Den Kampf gegen die Finanzkriminalität will sie aber weiterführen – nur nicht mehr an der Seite des Staates.
Die Koblenzer Staatsanwaltschaft erhebt keine Anklage gegen den Ex-Landrat oder den technischen Einsatzleiter. Sie sahen keinen hinreichenden Tatverdacht für fahrlässige Tötung – trotz zögerlicher Warnungen in der Flutnacht.
Wegen des unzulässigen Einsatzes von V-Leuten wurde Deutschland bereits mehrfach vom EGMR verurteilt. Jetzt hat die Bundesregierung strengere Regeln beschlossen. Ob diese reichen?
Die Generalstaatsanwälte lehnen den Referentenentwurf des BMJ zur Regelung des Einsatzes von V-Leuten, verdeckten Ermittlern und Lockspitzeln gänzlich ab. Es bestehe kein Regelungsbedarf.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte rügt Schlamperei und Unbestimmtheit im Gesetz über das Bundeskriminalamt. Zumindest teilweise dürfte sie damit Erfolg haben, prognostiziert Dr. Christian Rath.