Nachdem gegen die in der Schweiz ansässige Betreibergesellschaft der Pipeline Nord Stream 2 Sanktionen verhängt werden, entlässt das Unternehmen alle Mitarbeitenden. Eine Tochtergesellschaft stellt den Betrieb ein.
Das BKartA analysiert den Wettbewerb im Markt für Stromerzeugung und kommt zur Einschätzung, dass RWE eine marktbeherrschende Stellung hat. Einen Verdacht auf missbräuchliche Ausnutzung hegen die Wettbewerbshüter noch nicht.
In den USA reißt der Widerstand gegen die deutsch-russische Pipeline Nord Stream 2 nicht ab. Für eine Verschärfung der Sanktionsgesetze findet sich bei einer Abstimmung im Senat allerdings keine Mehrheit.
Der Bau einer Pipeline-Anbindungsleitung durch einen Windpark bei Freiberg bietet nach Einschätzung des SächsOVG keine Beanstandungsgründe. Wie schon vorangegangene Eilanträge blieben auch vier nachfolgende Klagen erfolglos.
Mit einem eigenen Gesetz preschte Bremen vor und verbot Transporte von Kernbrennstoffen über seine Häfen. Jedoch meldete das VG Bremen verfassungsrechtliche Zweifel an. Jetzt hat das BVerfG darüber entschieden.
Christian Hampel wechselt von EY Law als Partner zu BDO Legal und baut gemeinsam mit Sandra Flemming und Mirko Sauer die energierechtliche Beratung aus. Alle drei beraten aus der Berliner Niederlassung heraus.
In Deutschland wird auf die Bundesnetzagentur zu viel politischer Einfluss ausgeübt, findet der EuGH. Nun muss eine umfangreiche Reform des Energierechts stattfinden.