Das Anwaltspostfach ist auch am Donnerstag bis voraussichtlich 17 Uhr nicht erreichbar. Damit ist eine Anmeldung vor dem Neustart praktisch nur noch am morgigen Freitag möglich. Ab Montag gilt die passive Nutzungspflicht.
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Die betriebsverhindernden Schwachstellen sind behoben, das beA kann am 3. September kommen, erklärte die BRAK am Montag. An den beiden Tagen vorher wird eine Anmeldung am System nicht möglich sein.
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Die Präsidenten der Anwaltskammern haben zugestimmt: Das Anwaltspostfach wird am 3. September 2018 wieder online gehen. Und damit gilt wohl ab diesem Tag auch für alle Anwälte die passive Nutzungspflicht.
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Solange das elektronische Anwaltspostfach offline ist, besteht für die Klage auf Feststellung, dass man dort eingegangene Nachrichten nicht gegen sich gelten lassen muss, kein Rechtsschutzbedürfnis. Das entschied der AGH Berlin.
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Sobald das beA wieder online ist, gilt die passive Nutzungspflicht. Ob das an der BRAK oder dem BMJV liegt, ist unklar. Einen Neustart am 3. September wird, das steht jetzt fest, auch die Klage einiger Anwälte nicht verhindern.
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Die Präsidenten der regionalen Kammern haben den Plan der BRAK bestätigt: Das beA soll am 3. September wieder online gehen. Ob alle Anwälte es dann sofort nutzen müssen, ist unklar. Und ein paar Hürden müssen noch beseitigt werden.
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Die BNotK verschickt Rechnungen für das beA, das seit Beginn der Nutzungspflicht nie funktioniert hat. Dass es vor dem Ende des in Rechnung gestellten Leistungszeitraums wieder live geht, halten indes immer weniger Anwälte für eine gute Idee.
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Die Neue Richtervereinigung und Verdi fordern in einem offenen Brief an die Justizminister, die Geschwindigkeit bei der Einführung der elektronischen Akte zu drosseln. Bei der Digitalisierung der Justiz sei weniger mehr.
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