Die elektronische Akte soll in der Justiz Abläufe beschleunigen und Papier sparen – bis 2026 muss sie eingeführt werden. Bei den rheinland-pfälzischen Fachgerichten steht der Probelauf noch aus, soll jetzt aber bald starten.
Vor einem Jahr fiel der Startschuss für die elektronische Akte in der rheinland-pfälzischen Justiz. Bei manchen Zivilgerichten macht sie mehr als die Hälfe der Verfahren aus und sei "zu einem selbstverständlichen Teil der Arbeit" geworden.
Die automatische Email-Benachrichtigung über Nachrichteneingänge im beA funktioniert derzeit nicht zuverlässig. Die BRAK rät Anwälten derzeit, ein bis zweimal täglich ihr Postfach zu überprüfen.
Sonderzeichen im Dateinamen eines beA-Schriftsatzes können dazu führen, dass die Nachricht auf den justizinternen Servern stecken bleibt. Absender und Empfänger kriegen davon nichts mit. Laut BFH ist eine Fristversäumung dann unverschuldet.
Unnötig, überteuert und mangelhaft sei das beA, meint ein Anwalt, der deshalb die Sonderumlage von 58 Euro nicht bezahlen wollte. Muss er aber, wie der BGH nun entschied.
Bei den EU-Plänen zur digitalen Beweissicherung ist ohnehin vieles umstritten – nun soll auch noch die USA eingebunden werden. Eine Antwort der Bundesregierung zeigt, welche Konflikte sich die EU damit einhandelt – und Grundrechte gefährdet.
Die elektronische Aktenführung wird ihr Potenzial nicht voll ausschöpfen, befürchtet Ralf Köbler. Er ist fest davon überzeugt, dass die E-Akte mehr als eine bloß digitalisierte Papierakte sein kann, entsprechende Ideen hat er bereits.
Artikel lesen
Ein am Asperger-Syndrom leidender Mann wollte sein Gerichtsverfahren von zu Hause aus via Online-Chat verfolgen. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht, wie die Vorinstanzen und nun auch das BVerfG entschieden haben.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.