Das BMJV will erreichen, dass die Digitalisierung in der Justiz fortschreitet. Dazu legt es einen Referentenentwurf vor, der die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten für alle Prozessbeteiligten ausbauen soll.
Das BMJV wertet die Anmeldung von 77 Prozent der Anwaltschaft beim Anwaltspostfach als Erfolg. Für die FDP ist das rund ein Jahr vor der Nutzungspflicht "ein schlechter Witz", für die Grünen ein Grund mehr, die Nutzungspflicht zu verschieben.
Seit 2018 müssen Anwälte das beA nutzen. Tun sie das nicht, kann es richtig teuer werden. Doch aktuelle Zahlen der BRAK zeigen, dass viele Advokaten sich dem beA komplett verweigern.
Wer einen fristwahrenden Schriftsatz nur per einfacher Signatur aus dem beA-Postfach ans Gericht versendet, muss aufpassen: Das BAG verlangt in einem aktuellen Beschluss einen zusätzlichen Identitätsnachweis, wie Martin W. Huff erläutert.
Die Grünen wollen die aktive Nutzungspflicht für das beA erst ab 2025 einzuführen. Einer der Gründe: die schlechte Internetverbindung in Deutschland. Doch das ist nicht die einzige Forderung, die sie haben.
Die Wirtschaft setzt vermehrt auf rein digitale Verträge. Das ist zwar bequem und günstig, aber nicht immer ohne Risiko. Wann Vertragsgestaltungen als PDF, Tablet und Co. rechtlich wirksam sind, erläutert Oliver Daum.
Wer kein funktionsfähiges elektronisches Anwaltspostfach hat, wird auch nicht beigeordnet. Das entschied das LAG in Kiel für die Arbeitsgerichte in Schleswig-Holstein, wo Anwälte bereits elektronisch übermitteln müssen.
Das Anwaltspostfach beA wird ab kommenden Freitag vorübergehend down sein, teilt die BRAK mit. Grund ist der Wechsel vom bisherigen Dienstleister Atos zu Wesroc. Ab Montag soll alles wieder funktionieren.