Anwaltliche Anträge und Erklärungen sind elektronisch abgzugeben - und damit nicht per Fax. Ob für das Verfahren Anwaltszwang herrscht oder nicht, spielt keine Rolle. Das entschied das OLG Frankfurt am Main.
Anwälte sind verpflichtet, Schriftsätze bei Gericht elektronisch einzureichen. Dass das auch gilt, wenn sie in eigener Angelegenheit tätig werden, hat das VG Berlin klargestellt.
2026 soll sie da sein in Deutschland, die flächendeckend digitalisierte Justiz. Doch bis dahin sei es noch ein langer Weg, prognostiziert Sven Rebehn vom DRB - wenn es überhaupt bis dahin noch klappt.
Die bislang geltenden Größen- und Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr werden in Kürze deutlich angehoben. Ab dem 1. April 2022 können in einer Nachricht dann bis zu 200 Anhänge mit insgesamt 100 MB versandt werden.
Seit dem 1.Januar dürfen Rechtsanwälte ihre Schriftsätze an die Gerichte nur noch auf elektronischem Weg versenden. Wer das nicht beherzigt, dem drohen ernste Konsequenzen. Martin W. Huff beleuchtet ein aktuelles Urteil des LG Frankfurt.
Anwälte sind vor dem Start der aktiven beA-Nutzungspflicht zum 01. Januar 2022 nicht verpflichtet, sich mit den Anforderungen und der Funktionsweise des Versands elektronischer Dokumente auseinanderzusetzen. Das bestätigte der BGH erneut.
Ist das beA hinreichend rechtssicher? Am Mittwoch tagt u.a. hierzu der beA-Anwenderbeirat der BRAK. Auch der Deutsche Anwaltverein hat sich mit einer Prüfbitte an die Kammer gewandt. Wir sprachen darüber mit DAV-Vize Martin Schafhausen.
Ist das beA von einer gravierenden Sicherheitslücke betroffen? Eine Gruppe von Anwälten behauptet das. Das beA ermögliche seit einem jüngsten Update keine zuverlässige Postausgangs- und Fristenkontrolle mehr. Die BRAK wiegelt ab.