Ein Gutachten bestätigt bekannte und zeigt neue Sicherheitslücken beim beA, das Sicherheitskonzept ist noch lückenhaft. Zum Neustart soll es aber sicher genug werden. Schwächen wie fehlende E2EE-Verschlüsselung und Client-Security bleiben bestehen.
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Das elektronische Anwaltspostfach soll ab dem 3. September 2018 wieder online gehen, ab diesem Zeitpunkt sind die Anwälte wieder nutzungspflichtig. Anmelden und registrieren können sie sich aber schon viel früher; wenn es nach der BRAK geht.
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Das LG Frankfurt (Oder) hat ein Pilotprojekt zur elektronischen Gerichtsakte gestartet. Brandenburgs Justizminister spricht von einer "kleinen Revolution".
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Das BSG hat eine Form der qualifizierten elektronischen Signatur für unzulässig erklärt. Christopher Brosch erläutert, was das während der beA-Zwangspause nun für EGVP-Nutzer bedeutet.
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Um alle offenen Verfahren abzuarbeiten, müsste das SG Berlin sich eigentlich ein Jahr lang einschließen und die Poststelle verriegeln – aber es gibt auch Anzeichen von Entspannung. Dafür sorgen neue Richterstellen und die Digitalisierung.
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Das beA wird nicht vor Juni wieder online gehen, realistisch dürfte ein noch späterer Zeitpunkt sein. Diese interne Information an die RAK-Präsidenten wurde noch am Mittwochabend publik. Zuvor hatte die BRAK auch ihnen Informationen verweigert.
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Die RAK Sachsen wird Einsicht in das Vergabeverfahren des beA nehmen, Regressansprüche prüfen und auf Veröffentlichung des Quellcodes drängen. Als es um Rücktrittsforderungen gehen sollte, beendete der Vorstand die Kammerversammlung.
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Das Jobcenter Konstanz darf die Akte eines Leistungsberechtigten als E-Akte führen. Dessen Rechte werden dadurch nicht verletzt, entschied das SG Konstanz im Eilverfahren.
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