Die Debatte um Tätowierungen bei Polizeianwärtern beschäftigt weiter die Gerichte. Das VG Düsseldorf gab nun einem Bewerber Recht, der vom Land Nordrhein-Westfalen aufgrund seines Unterarm-Tattoos abgelehnt worden war.
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Eine von Dritten als sexistisch empfundene Tätowierung kann zum Einstellungshindernis für den Polizeidienst werden. Das entschied das ArbG Berlin. Ein Bewerber hatte ein Bildnis einer Göttin mit entblößten Brüsten auf dem Unterarm.
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Wenn Polizisten mindestens 1,70 m groß sein müssen, werden Frauen diskriminiert, so der EuGH. Unterschiedliche Mindestgrößen sind aber auch nicht fair, so das OVG Münster. Sarah Nußbaum erklärt, warum das kein Widerspruch ist.
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