Ein ziviler Berater für die ISAF in Afghanistan muss seine Bezüge in Deutschland versteuern. Ein Anspruch auf Steuerbefreiung aus völkerrechtlichen Vereinbarungen bestehe in dem Fall nicht, entschied der BFH.
Wer mit dem Verkauf von Kryptowährungen Gewinne erzielt, muss diese versteuern. Bitcoin, Ethereum und Co. seien "andere Wirtschaftsgüter" im Sinne des Einkommensteuergesetz, wie das FG Köln entschied.
Die Bundesregierung will Unternehmer und Bürger wegen der Corona-Pandemie mit Änderungen im Steuerrecht unterstützen. Maximilian Krämer stellt vor, welche Entlastungen kommen - und welche leider auf sich warten lassen.
Der Grundfreibetrag ist höher, die Homeoffice-Pauschale ist noch in Kraft und Anschaffungen für das heimische Arbeitszimmer können absetzbar sein. Und vor allem: noch wäre ein Coronabonus steuerfrei, erklärt Michael Hils.
Das Steueränderungsgesetz 2007 begünstigte Gewinneinkünfte gegenüber Überschusseinkünften in rechtswidriger Weise, so das BVerfG. Der Gesetzgeber muss nun eine rückwirkende Neuregelung erarbeiten.
Das BVerfG hat die Steuerzinsen in Höhe von sechs Prozent für die Zeit ab 2014 als verfassungswidrig eingestuft. Ihre Höhe sei "evident realitätsfern". Sowohl auf den deutschen Staat als auch seine Steuerzahler kommen nun Rückzahlungen zu.
Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht aber mit sonstigen Kapitaleinkünften. Das hält der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig und hat die Sache deshalb Karlsruhe vorgelegt.
Erstmals hat der BFH genaue Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Renten festgelegt und weitere Fragen geklärt. Ergebnis: Bisher passt alles, aber in Zukunft könnte es knapp werden.