Der Handschlag ist laut VGH einer der elementaren Bestandteile des gesellschaftlich-kulturellen Zusammenlebens in Deutschland. Ein Mann, der Frauen aus religiösen Gründen nicht die Hand geben will, kann deshalb nicht eingebürgert werden.
Wer sich einbürgern lassen will, muss Auskunft über seine Identität geben. Normalerweise gelingt das mit amtlichen Ausweispapieren. Wenn der Bewerber die aber nicht beschaffen kann, geht es laut BVerwG auch anders.
Russland bürgert seit einiger Zeit Ostukrainer im Eilverfahren ein. Es ist bereits das vierte Mal, dass der Staat auf diese Weise verfährt. Wirklich illegal ist das nicht. Die völkerrechtlichen Hintergründe beleuchtet Johann Verhaelen.
Ein Syrer, der hierzulande zwischenzeitlich als Bauingenieur arbeitete und eine deutsche Frau heiratete, verschwieg bei seiner Einbürgerung eine in Damaskus geschlossene Zweitehe. Deutscher werden kann er trotzdem, so das BVerwG.
Artikel lesen
Ein Wuppertaler Prediger ist mit seinem Antrag auf Einbürgerung gescheitert. Zu viele Anhaltspunkte sprächen für eine Nähe zum Salafismus, urteilte das OVG. Der stehe jenseits der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Artikel lesen
Ein Jahrzehnt lang hat er in Deutschland gelebt. Dann erklärte ein Iraker, dass er bei der Ausländerbehörde falsche Angaben gemacht hat. Weil die keine Konsequenzen zog, muss er jetzt dennoch eingebürgert werden, so das BVerwG.
Artikel lesen
Schon nach der Freizügigkeitsrichtlinie dürfen EU-Bürger mit Ehepartnern aus nicht-EU-Ländern zusammenleben. Das muss also erst recht im eigenen Land gelten, meint der Generalanwalt. Sonst liefe das Recht auf Familienleben ins Leere.
Darüber, wen man an der nationalen Gemeinschaft teilhaben lassen und einbürgern möchte, denken Staaten schon immer nach. Früher sah man das Ganze aber ein wenig enger. Martin Rath mit einem spannenden Blick in die Rechtsgeschichte.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.