Ehe ist Ehe - auch wenn sie von den Eltern arrangiert wurde, so das OLG Frankfurt. Für einen Anspruch auf Trennungsunterhalt komme es nicht darauf an, ob ein Paar wirklich zusammen lebte oder die Ehe auf sonstige Weise "verwirklicht" hat.
Im Rahmen einer islamischen Hochzeit versprach der Bräutigam seiner Angetrauten eine Pilgerreise nach Mekka als sogenannte Morgengabe. Nach der Scheidung wollte sie diese nun einklagen - vergeblich.
Im Gespräch mit LTO diskutiert Ex-BVRin Christine Hohmann-Dennhardt unter anderem über die gerichtlichenen Zuständigkeiten und Lösungen bei familiären Streitigkeiten. Und darüber, dass das BVerfG auch immer politisch ist.
Ein Ehepaar verlangte das Geld für ein Doppelbett zurück. Ständig falle man aus dem Bett oder in die "Besucherritze". Sogar das Liebesleben der beiden sei betroffen. Das Gericht nahm die Sache ernst, wies die Klage aber trotzdem ab.
Stabile Beziehungen kann es auch ohne Ehe geben, so das BVerfG. Der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien sei deshalb verfassungswidrig und verstoße gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot.
Auch nach einer Trennung von Eheleuten bleibt das Aufenthaltsrecht des Drittstaatenangehörigen bestehen. Entscheidend sei nur das formale Band der Ehe, urteilte das BVerwG, und schloss sich der weiten Auslegung des EuGH an.
Medizinische Fähigkeiten gehen der Einhaltung des Ehe-Sakraments vor, so das BAG. Eine Kündigung wegen Wiederheirat ist damit unwirksam. So geht ein jahrelanger Streit zu Ende – zumindest vielleicht, wie Michael Fuhlrott erläutert.
Die Beschränkung, eine Witwen- oder Witwerrente nur dann zu zahlen, wenn die Ehe mindestens zehn Jahre bestanden hat, ist eine unangemessene Benachteiligung. Die überraschende Entscheidung des BAG erklärt Thomas Frank.