Als Reaktion auf die russische Invasion strengt die Ukraine ein Verfahren gegen Russland vor dem EGMR an. Quinn Emanuel unterstützt die Ukraine pro bono.
Mit Beginn der russischen Invasion in die Ukraine begann die Abspaltung Russlands vom Europarat – und das endete nun mit dem Ausschluss des Landes. Die Folge: Der EGMR setzt die Prüfung der gegen Russland laufenden Anträge aus.
Lange war es noch unklar, aber jetzt ist die Entscheidung gefallen: Russland tritt aus dem Europarat aus. Doch nur, wer Mitglied im Europarat ist, unterfällt der Gerichtsbarkeit des EGMR.
Der EGMR hat eine vorläufige Maßnahme gegen Russland im Verfahren um den Ukraine-Krieg erlassen. Demnach soll Russland Angriffe auf die Zivilbevölkerung und zivile Ziele unterlassen.
In Nordirland bestellte ein Schwulenaktivist einen Kuchen mit dem Spruch "Unterstützt gleichgeschlechtliche Ehe". Die Bäckerei weigerte sich unter Berufung auf den christlichen Glauben des Inhabers. Der Mann scheiterte nun vor dem EGMR.
Für Beschwerden zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gilt ab Februar eine neue Frist: Anstatt sechs Monate beträgt sie nur noch vier Monate. Hintergrund ist das 15. Zusatzprotokoll zur EMRK.
Staaten dürfen den Familiennachzug nur zwei Jahre pauschal aussetzen, der Heilige Stuhl genießt Staatenimmunität und Deutschland hat den Kundus-Luftangriff ausreichend aufgeklärt. Was sonst noch so in Straßburg los war.
Auf Antrag des polnischen Justizministers erklärt das dortige Verfassungsgericht, es sei kein Gericht im Sinne der EMRK. Es stellt damit die Geltung des Rechts auf ein faires Verfahren in Frage - eine der zentralen Säulen des Rechtsstaats.