Weil sie Konten bei demselben Finanzdienstleister wie die "Letzte Generation" haben, gerieten auch die Aktivisten um Luisa Neubauer ins Visier der Münchner Ermittler. Ob die Durchsuchungen rechtswidrig waren, soll nun das AG München klären.
Die linksradikale Vereinigung nebst Webseite "Linksunten.indymedia" ist bereits seit 2017 verboten. Fünf mutmaßliche Betreiber sollen deren Inhalte aber weiterhin verfügbar gemacht haben. Ermittler durchsuchten deswegen ihre Wohnungen.
Die StA Köln untersucht seit November den Vorwurf einer falschen eidesstattlichen Versicherung gegen Kardinal Rainer Maria Woelki. Im Zuge dessen ließ sie am Dienstag Räumlichkeiten des Erzbistums Köln durchsuchen.
Sie schnüffeln auf gut Glück, manchmal nur bei Verdacht oder polizeilicher Gefahrenlage. Meistens bedarf der Einsatz von Spürhunden keiner richterlichen Anordnung. Wann ist dieser also zulässig? Andreas Ransiek erläutert die Rechtslage.
Warum wurde die Webseite der "Letzten Generation" im Zuge der Razzia komplett abgeschaltet – und war das verhältnismäßig? Darf die Polizei eine Webseite für ihre eigene Warnung nutzen? Ein Gerichtsbeschluss wirft neue Fragen auf.
Eine professionelle, aber lose Struktur, ein eigenes Finanzierungssystem und eine lange Liste von Straftaten. Ein Gerichtsbeschluss zeigt die Begründung, mit der die Letzte Generation als "kriminelle Vereinigung" einzustufen sein soll.
Nach einer Verlinkung auf eine als linksextremistisch eingestufte Website wurden die Wohnungen und Redaktionsräume von Redakteuren durchsucht. Doch das war rechtswidrig, entschied das LG Karlsruhe zugunsten der Pressefreiheit.